IMMOBILIEN

Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf in der Übersicht

Haus- oder Wohnungskauf gehören zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Geschäften im Leben. Wir begleiten Sie dabei fachkundig und unabhängig. Zu unseren wichtigsten Aufgaben gehört dabei die sichere Abwicklung. So muss z.B. der Immobilienkäufer erst zahlen, wenn sein Eigentumserwerb abgesichert ist. Im Gegenzug gibt die Verkäuferin erst das Eigentum ab, sobald sie den Kaufpreis vollständig erhalten hat. Wir sorgen dafür, dass Darlehen, die auf der Immobilie lasten, abgelöst werden, so dass sie der Käufer nicht übernehmen muss. Wir kümmern uns insbesondere um


  • die für Ihren Immobilienkaufvertrag erforderlichen Genehmigungen (z.B. die erforderliche Zustimmung des Verwalters der Wohnungs­eigentümer­ge­meinschaft oder des Erbbaurechtsausgebers)

  • den Verzicht der Gemeinde auf das ihr zustehende Vorkaufsrecht

  • die Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wegen der Grunderwerbsteuer

  • den Vollzug des Immobilienkaufvertrags im Grundbuch.



Immobilienkauf mit dem Notariat in Freiburg richtig abwickeln




Unterlagen für den Immobilien oder Hauskauf von einem Notar in Freiburg erstellen lassen



Gerne können Sie unseren Fragebogen für einen Immobilienkauf ausgefüllt übersenden.


Sie bekommen rechtzeitig vor Ihrem Beurkundungstermin einen Entwurf. Bei Änderungswünschen bitten wir um eine kurze vorherige Mitteilung.


Auch für andere Fragestellungen rund um Ihre Immobilie stehen wir Ihnen zur Verfügung: Wir können Sie etwa bei einer Aufteilung Ihres Wohnhauses in Wohnungs- und Teileigentum begleiten oder Sie zur Bestellung von Erbbaurechten beraten. Wir beraten Sie ausführlich zur optimalen rechtlichen Gestaltung, etwa der Gründung einer Immobilien-GbR, und entwickeln die von Ihnen gewünschte Lösung.


Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Bestellung von Grundschulden an Ihrer Immobilie zur Absicherung von Bankdarlehen. Selbstverständlich beurkunden wir auch den Kauf von schlüsselfertigen Immobilien vom Bauträger. Wir achten genau auf die Einhaltung der dann bestehenden Verbraucherschutzvorschriften.


Im Beurkundungstermin vor und während des Verlesens der Urkunde besteht Gelegenheit zur Beantwortung Ihrer Fragen.


Wenn Sie als Käufer Ihre Wunschimmobilie gefunden haben oder Sie als Verkäuferin einen Käufer gefunden haben, kontaktieren Sie uns gerne!



 
 
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