Schenkungsrecht und Vererbung richtig einsetzen mit Ihrem Notar aus Freiburg



Schenkungen können im Vergleich zur Vererbung des Vermögens einige Vorteile haben:

  • Der Beschenkte erhält schon früh in seinem Leben Gelegenheit, wirtschaftlich unabhängig zu sein. Familiengründung und Aufbau der beruflichen Existenz können erleichtert werden.
  • Sie können oft Pflichtteilsansprüche reduzieren.
  • Schenkungs- beziehungsweise erbschaftsteuerliche Freibeträge können mehrfach ausgenutzt werden; behält sich die Schenkerin Rechte vor, können diese Rechte beim Wert der Schenkung mindernd berücksichtigt werden.

Für die Schenkung können Gegenleistungen vereinbart werden. Die Schenkerin kann z.B. Rechte für sich und ihren Partner zurückbehalten. So kann sie sich zum Beispiel

  • einen Nießbrauch,
  • ein Wohnrecht,
  • ein Recht, unter bestimmten Voraussetzungen den geschenkten Gegenstand zurück zu verlangen,

vorbehalten. Außerdem können etwa

  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Gleichstellungszahlungen an Geschwister

vereinbart werden.




Im Rahmen der Beurkundung klären wir sorgfältig, ob eine Schenkung in der jeweils aktuel­len Lebensphase für Sie sinnvoll ist und wie sie gestaltet werden soll.


Wir weisen darauf hin, dass ein absolutes Vertrauen in den Beschenkten notwendig ist, da Schenkungen im Regel­fall nicht mehr zurückverlangt werden können. Wir klären, ob die Schenkung auf den Pflicht­teil angerechnet werden soll und ob eine Ausgleichung unter Geschwistern stattfinden soll.


Wir beraten Sie, ob gegebenenfalls vorhandene Erbverträge oder gemeinschaftliche Testamente einer Schenkung im Wege stehen können. Auch wenn Sie keine Immobilien (Hausgrundstücke, sonstige Grundstücke, Wohnungen oder Erbbaurechte) oder GmbH-Geschäftsanteile verschenken wollen, kann eine notarielle Beratung deswegen dennoch sinnvoll sein.


Bei der Schenkung von Immobilien holen wir eine notwendige steuerliche Un­be­denk­lich­keits­bescheinigung und Genehmigungen ein. Wir kümmern uns um den Grundbuchvollzug.


 
 
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